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Neuigkeiten

Hier finden Sie alle wichtigen Neuigkeiten rund um die Praxis im Dorf Rehetobel.

Schutz vor der Grippe

Was ist die Grippe?​

Die «echte» Grippe (Influenza) ist eine infektiöse Erkrankung der Atemwege. Ausgelöst wird sie durch Grippeviren (Influen- zaviren), die meist während der kalten Monate von Dezember bis März zirkulieren. Typisch für die Grippe ist, dass sie in den Wintermonaten als Epidemie, das heisst örtlich und zeitlich gehäuft, auftritt (Grippewelle). Die Grippe kann im Unterschied zu vielen milderen viralen Erkältungskrankheiten lebensbe- drohlich verlaufen

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Wie schütze ich mich vor der Grippe?

Mit einer Impfung kann man sich vor einer Grippeerkrankung im Winter schützen. Die Grippeimpfung bietet nur Schutz vor der «echten» Grippe (Influenza), nicht aber vor Covid-19 und all den Erkältungskrankheiten, die im Laufe des Winters auftreten. Die Covid-19-Impfung bietet keinen Schutz vor der Grippe.
Eine Grippeimpfung kann gleichzeitig mit, vor oder nach einer Covid-19-Impfung erfolgen. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt bzw. Ihrer Apothekerin oder Ihrem Apotheker beraten
Die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensempfehlungen helfen, das Risiko einer Infektion mit dem Grippevirus und anderen Viren zu reduzieren. 

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Ihr Merkblatt zur Grippe

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Starke Hausarztmedizin für Ihre Gesundheit:

Warum das vertragliche Hausarztmodell entscheidend ist!
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Kapazitätsengpässe bei Hausarztpraxen nehmen zu, was zum einen den Zugang für Patientinnen und Patienten erschwert, zum andern die Qualität der medizinischen Versorgung aufgrund von Überlastung beeinträchtigen kann.

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Als Patientin oder Patient profitieren Sie im vertraglichen Hausarztmodell von:

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  • erhöhten Aufnahme-Chancen beim gewählten Hausarzt oder bei der gewählten Hausärztin

  • einer persönlichen Betreuung und Begleitung durch eine vertraute Ansprechperson

  • einer optimalen Behandlungsqualität

  • Prämienrabatten

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Im vertraglichen Hausarztmodell arbeiten Ärztinnen und Ärzte zudem in einem Ärztenetz zusammen, das durch die Verträge mit Krankenversicherern geregelt ist.

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Funktionsweise des Hausarztmodells:

In einem Hausarztmodell übernimmt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt eine zentrale Funktion. Dies mit dem Ziel, dabei Ihre Behandlungen zu koordinieren und Sie, wenn nötig, an Spezialisten oder Spitäler zu überweisen.

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Prüfen Sie, ob Sie in einem vertraglichen Hausarztmodell versichert sind.

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Neues Angebot in Ihrer Praxis

Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP)
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Eine Vielzahl von orthopädischen Krankheitsbildern kann heilungsunterstützend mit Hilfe der Eigenbluttherapie behandelt werden.

Insbesondere Ansatztendinosen, also schmerzhafte Sehnenansätze, aber auch Arthrosen und Knorpelschäden können mit Hilfe der PRP-Therapie erfolgreich therapiert werden.
Die Plantarfasciitis, im Volksmund oft als Fersensporn bezeichnet, ist eine Erkrankung, die mit Hilfe der PRP-Eigenbluttherapie und durch weitere Massnahmen wie Physiotherapie, Taping und Orthesenversorgung meist zur Ausheilung gebracht werden kann.

Das blutplättchenreiche Plasma (PRP), auch als autologes, konditioniertes Plasma bekannt, ist ein Konzentrat von thrombozytenreichem Plasmaprotein.

Dieses wird aus Vollblut hergestellt, das aus der Ellenbeuge abgenommen und anschliessend zentrifugiert wird. Das Konzentrat wird dann unter sterilen Bedingungen an den Ort des Schmerzes injiziert.

Die PRP-Therapie wird in unserer Praxis durchgeführt.

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Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarztbesuch oder am Empfang.

Der Bund fördert Generika 

Profitieren Sie von günstigen Generika und lassen Sie sich von uns beraten.
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Er hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 die Revision der Verordnung über die Krankenversicherung, der Krankenpflege-Leistungsverordnung und der Arzneimittelverordnung verabschiedet.

Die Kostenbeteiligung für Arzneimittel (Selbstbehalt) beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Arzneimittel werden aktuell mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind. Dann spricht man vom sogenannten erhöhten Selbstbehalt.

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Dieser erhöhte Selbstbehalt wird mit der Revision vom 22. September 2023 von heute 20 auf neu 40 Prozent per 1. Januar 2024 ansteigen.

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Ab dem 1. Juli 2024 bestehen neue, staatlich verordnete Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das Ziel der neuen Preise ist die Förderung von Generika zwecks Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen. Viele Arzneimittel sind dann günstiger - wenige aber auch teurer. Ehemals tiefpreisige, verschreibungspflichtige Arzneimittel sind aufgrund einer neuen, sachgerechten Zuordnung von Personal- und Logistikkosten ab dann teurer. Hierfür bitten wir um Verständnis.        

Datenschutz

Seit dem 1. September 2023 ist das totalrevidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen, die Anpassungen im Umgang mit Personendaten in der ärztlichen Praxis notwendig machen. Ein wichtiger Bestandteil sind das Patientenformular und die Einwilligungserklärung.

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Wir bitten Sie deshalb, das untenstehende Patientenformular auszudrucken und ausgefüllt in die Praxis zu bringen, gerne können Sie es auch per Mail oder per Post an die Praxis senden.

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Besten Dank für Ihr Interesse und Verständnis. Ihr Praxis Team!

Ihr Patientenformular

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